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Euro zwei.punkt.null-08: Blogger in den Knast?

Die Blogosphäre fängt langsam an zu glühen und diskutiert ein heikles Thema: Was kann und darf man veröffentlichen, wenn man ein Spiel der Europameisterschaft 2008 im Stadion sieht? Wo liegen die Grenzen und was hat es mit den allgemeinen Geschäftbedingungen auf sich? Wird es vielleicht keine Euro 2.008 (sprich: Euro-zwei-punkt-null-null-acht) geben? Die Fragen sind nicht so leicht zu beantworten. Aber es scheint mir, dass es wieder gute Gründe gibt sich aufzuregen. Was bietet nun den Grund sich aufzuregen und gar zu fragen ob den Bloggern nun der Knast droht? Nolookpass weist auf folgende Passage der AGB hin, die man natürlich annehmen muss, um an der Verlosung der Karten teilzunehmen.

6.2 Jede Person, die ein SPIEL besucht, anerkennt, dass sie Ton- oder Bildaufzeichnungen sowie Beschreibungen des STADIONS oder des SPIELS (sowie der Ergebnisse und/oder Statistiken des SPIELS) nur zum Privatgebrauch machen bzw. übertragen kann. Es ist strengstens untersagt, über Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse oder Statistiken des SPIELS ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.

Was bedeutet das nun für uns Blogger (gesetzt des Falls einer von uns erhält tatsächlich eine Karte)? Simpelster Fall: Du gehst ins Stadion, schaust nur das Spiel, machst keine Fotos, keine Filme. Anschließend schreibst du ein, zwei oder mehr Artikel über das Spiel. Da dein Blog gut besucht ist und die Leute auch auf die Werbung klicken (die fast jedes Blog geschaltet hat) rollt der Euro in dein Portmonnaie. Und nun? Ist das noch zum Privatgebrauch? Wohl eher nicht.
Denn erstens ist deine Seite öffentlich zugänglich (und somit alles andere als privat) und durch das Schalten von Werbung ist relativ einfach zu nachzuweisen, dass du unter anderem auch ein kommerzielles Interesse verfolgst. Halt, halt, wendet der EM-Blogger ein: “Keine Gefahr im Verzug!” Wird schon nichts passieren. Ob das alles juristisch relevant werden kann, weiß man aber nicht wirklich, wie Herr Wieland warnt. Ich denke, dass das auch gar nicht das entscheidende Kriterium ist.

Ich habe ein ganz anderes Szenario vor Augen: Die Abmahnung. Gewiefte Anwälte werden beauftragt einfach alles und jeden abzumahnen und eine irrwitzig hohe Schadenssumme vorzurechnen. Wer kann es sich denn leisten tatsächlich vor Gericht zu gehen und zu schauen, ob es justitiabel ist oder nicht? Bei einem Streitfall fressen allein die Anwaltskosten mehrere Monatsgehälter. Und was bleibt? Der Vergleich, der wahrscheinlich gleich bei der Abmahnung angeboten wird. So kann ein Spiel der Europameisterschaft den Blogger teuer zu stehen kommen. Ganz unabhängig davon, ob das Durchsetzen der AGB vor Gericht Bestand hätte. Und ich bin der Meinung, dass man sich da sehr wohl drüber aufregen kann. Eine Euro 2.008 (sprich: Euro-zwei-punkt-null-null-acht) wird es nur mit dem Restrisiko der Abmahnung geben. So ein Sch..ß!

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12 Kommentare

  1. Erstellt am 16. Januar 2008 um 16:38 | Permanent-Link

    Das Bloggen über einen Stadionbesuch kann mir keiner verbieten. Man muss halt ein wenig aufpassen, dass man keine markenrechtlich geschützten Begriffe oder Logos verwendet. Auch bei Fotos kann es Probleme geben.
    Für die Beschreibung des Spiels und der Geschehnisse drum herum wird es keine Abmahnungen geben. Ich denke, die wollen mit der Formulierung verhindern, dass während des Spiels Fotos oder Videos verschickt werden. Oder sowas wie einen Live-Ticker des Spiels über das Handy.
    Ansonsten warte ich gespannt auf die Post der Anwälte. Ich habe aber auch den kleinen Vorteil mit einer Anwältin verheiratet zu sein, womit die Frage der eigenen Kosten eher zu vernachlässigen ist.

  2. Erstellt am 16. Januar 2008 um 17:04 | Permanent-Link

    Naja, ob es dir jemand verbieten kann, das entscheidet letztlich das Gericht. Der Vertrag, der durch die AGB betimmt wird, der untersagt dir das. So verstehe ich das zumindest. Ob der Vertrag auch vor Gericht Bestand hätte weiß man nicht.
    Aber wahrscheinlich hast du Recht und es geht um eine sehr zeitnahe “live” Berichterstattung. Aber das ist nicht explizit beschrieben, sodass auch spätere Verwertungen gegen die AGB verstoßen.
    Ein Glück musst du ggf. nichts zahlen!;-)

  3. Erstellt am 16. Januar 2008 um 17:17 | Permanent-Link

    Na klar darf man darüber schreiben, was in AGBs steht ist nich immer so besonders richtig. “Für Gaderobe keine Haftung” hängst auch überall, ist halt mehr so eine Art Wandschmuck. Meines wissens darfst du auch Fotos und Filme drehen, da verstösst du zwar gegen das Haustrecht dar Stadien, aber meiner Meinung nach nicht gegen das Urheberrecht.

  4. Erstellt am 16. Januar 2008 um 18:09 | Permanent-Link

    Wer will dir nachweisen, ob du live von der
    Mattscheibe oder von vor Ort berichtest?
    Es kommt natürlich auf die Art des Berichtes an, aber
    grundsätzlich halte ich den Punkt für schwer
    durchsetzbar.

  5. Erstellt am 16. Januar 2008 um 18:15 | Permanent-Link

    Stimmt. Aber jeder Blogger, der vor Ort war, möchte das natürlich auch entsprechend erzählen. Also ich würde das auf jeden Fall wollen. Ist ja auch noch mal was Besonderes, wenn man direkt vor Ort war.
    Aber es stinkt mir schon, dass man sich darüber schon einen Kopf machen muss. Die können doch nicht jeden kleinsten Fuzzel noch vermarkten…

  6. Erstellt am 16. Januar 2008 um 18:26 | Permanent-Link

    “Aber jeder Blogger, der vor Ort war, möchte das natürlich auch entsprechend erzählen.” Richtig, das meinte ich mit
    “Art des Berichtes”.

  7. Erstellt am 18. Januar 2008 um 15:04 | Permanent-Link

    Ah, Ok. Da hatten wir wohl ein Missverständnis. ;-)

    Es ist halt so ärgerlich, dass man sich das alles ernsthaft überlegen muss. Und für die meisten ist es ja einfach nur ein privates Hobby, das für andere halt auch zugänglich ist. Da sollte man sich wegen solcher Sachen einfach keinen Kopf machen müssen…

  8. Erstellt am 28. Januar 2008 um 22:36 | Permanent-Link

    also man kann ja mit dem Urheberrecht echt übertreiben ;)

    Aber ich hab mal gegooglt und folgendes entdeckt: “benfalls zugunsten der Berichterstattung und damit im Interesse der Allgemeinheit wird das Urheberrecht durch § 50 UrhG eingeschränkt. Bei Bild- und Tonberichterstattung über Tagesereignisse, aber auch Bildberichten in Zeitungen und Zeitschriften, vorausgesetzt sie behandeln im wesentlichen die Tagesinteressen, wird die Vervielfältigung und Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe von bei Tagesereignissen wahrnehmbar werdenden, urheberrechtlich geschützten Werken ermöglicht.”
    Quelle: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html

    also wenn ich das richtig verstehe, dann kann Dir keiner verbieten, über die akteuellen Tagesereignisse frei zu berichten. Und ein EM Spiel ist ja wohl ein akteuelles Tagesereignis, oder? ;)

  9. Erstellt am 28. Januar 2008 um 23:21 | Permanent-Link

    Naja, ob die mit so einer AGB durchkommen?!

    Ich denke schon, dass sowas durch ein Gericht für ungültig erklärt werden könnte. Für mich ist das ganz klar Sittenwidrig (und eine riesige Sauerei).

    Grüße

  10. Erstellt am 29. Januar 2008 um 09:45 | Permanent-Link

    Das ist ja sehr interessant! Danke für die Info!

  11. Erstellt am 29. Januar 2008 um 09:48 | Permanent-Link

    Ja, es sieht so aus, als ob die ganze Sache dermaßen zum Himmel stinkt, dass man sich im Falle einer Abmahnung wohl nicht allzu viele Gedanken machen muss. Aber eine Sauerei ist es trotzdem!

  12. Erstellt am 26. Oktober 2008 um 16:19 | Permanent-Link

    Foto: loop_oh Ich musste heute morgen ein wenig schmunzeln, als die “Journalisten” und Journalisten sich während ihrer Auslassungen im DSF-Doppelspass darüber beschwerten, dass z.B. ein Michael Ballack oder sein Berater ziemlich schnell dabei wären, eine

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